Kurze Antragsfrist vom 4.8. bis 1.9.!
2.000 € Zuschuss pro Fahrzeug – für Tourbosoft verwenden Sichern Sie sich staatliche Zuschüsse und machen Sie Logistiksoftware, Schulungen und Beratung von Tourbosoft bis zu 80 % günstiger. Weil der Antrags- und Umsetzungszeitraum sehr kurz ist, sollten Sie jetzt aktiv werden. Wir beraten Sie gerne, wie Sie die Förderung optimal für Ihr Unternehmen einsetzen.
Die frühere „De-minimis“-Förderung heißt jetzt „Umweltschutz und Sicherheit“ und ist weitgehend gleich geblieben mit einzelnen Änderungen.


„Nutzen Sie diese Förderung als Sprungbrett: Als Tourbosoft-Kunde bringen Sie Ihre weitere Digitalisierung schneller voran – und alle, die neu mit Tourbosoft starten, profitieren von einem besonders günstigen Einstieg."
Martin Reinhardt, Geschäftsführer von Tourbosoft
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Kurz und knapp: Das Wichtigste zur Förderung „Umweltschutz und Sicherheit“ 2025
- Die bisherige "De-minimis"-Förderung heißt jetzt offiziell Förderprogramm "Umweltschutz und Sicherheit“ (US).
- Das frühere Bundesamt für Güterverkehr (BAG) heißt jetzt Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
- Antragsstart ist der 4. August 2025 um 9 Uhr, Ende der Antragsfrist am 1. September 2025.
- Förderfähig sind unter anderem Fuhrpark-Software, Schulungen und Logistikberatung von Tourbosoft zu 80 % der förderfähigen Ausgaben.
- Der Bewilligungszeitraum endet am 31. Dezember 2025. Bis dahin muss die Rechnung von Tourbosoft beim BALM eingereicht sein.
- Pro schwerem Nutzfahrzeug ab 3.501 kg Gesamtgewicht erhalten Sie 2.000 € als Zuschuss und maximal 33.000 € pro Unternehmen.
- Stichtag für Fahrzeugnachweise ist der 01. Dezember 2024.

Was ist die Förderung „Umweltschutz und Sicherheit“?
Die Förderung „Umweltschutz und Sicherheit“ ist ein staatliches Programm des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, umgesetzt vom Bundesamt für Güterverkehr (BALM). Es unterstützt deutsche gewerbliche Güterkraftverkehrsunternehmen dabei, ihre Fahrzeugflotten sicherer und umweltfreundlicher zu machen. Das Programm ist die Nachfolge der früheren De-minimis-Förderung und wird seit 2024 unter dem Namen „Umweltschutz und Sicherheit (US)“ geführt. Es wurde ursprünglich als Ausgleich für die Belastungen durch die LKW-Maut eingeführt und unterstützt heute gezielt Maßnahmen zur Digitalisierung und Modernisierung Ihres Fuhrparks.
Gefördert werden unter anderem Softwarelösungen zur Digitalisierung der Logistik im Fuhrpark – wie die Tourenplanungssoftware und weitere aufbauende Module von Tourbosoft, sowie Schulungen und Beratungen. Ziel ist es, Emissionen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Förderberechtigt sind Unternehmen mit schweren Nutzfahrzeugen über 3,5 Tonnen, die gewerblich Güter transportieren und eine gültige Lizenz nach dem Güterkraftverkehrsgesetz besitzen. Die Förderung deckt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten ab und gilt für verschiedene Maßnahmen zur Modernisierung und Digitalisierung der Flotte.
Die Förderung lohnt sich definitiv, denn sie senkt die Investitionskosten deutlich und macht die Anschaffung moderner Software und Schulungen für Ihr Unternehmen besonders attraktiv.
Das Förderprogramm läuft jährlich. 2025 beginnt es später als üblich, da sich die Haushaltsplanung auf Bundesebene verzögert hat und die Fördermittel erst nachträglich freigegeben werden konnten.
Welche Leistungen sind förderfähig?
Über das Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ (US) sind Softwarelösungen, Schulungen und Beratungsleistungen von Tourbosoft förderfähig. Hier ein Überblick der möglichen Maßnahmen.
Software von Tourbosoft
Alle Softwarelösungen aus dem Bereich Fuhrpark von Tourbosoft sind förderfähig. Dazu gehören unter anderem Tourenplanung, Fahrzeug-App, Kundenavisierung, interne Transparenzmodule sowie der digitale Abliefernachweis und die 3D-Verladung.
Schulungen von Tourbosoft
Förderfähig sind außerdem Schulungen, zum Beispiel für Disponenten, Logistik- und Lagerleiter oder Fahrer, die mit der Tourenplanung oder der Nutzung der Fahrer-App arbeiten. Ihre Mitarbeiter lernen, die Software effizient zu nutzen, alltägliche Aufgaben effizienter und sicherer zu erledigen und typische Fehlerquellen zu vermeiden. Gleichzeitig verbessern Sie die Akzeptanz neuer digitaler Prozesse im Unternehmen. Nutzen Sie die Förderung, um neben Technik auch gezielt in das Know-how Ihres Teams zu investieren.
Beratungen von Tourbosoft
Förderfähig sind außerdem Beratungsleistungen rund um Automatisierungs- und Digitalisierungskonzepte. Dazu zählen zum Beispiel die Analyse Ihrer logistischen Prozesse, bestehender Strukturen sowie Daten- und Informationsflüsse. Ziel ist es, Einspar- und Verbesserungspotentiale sichtbar zu machen und Ihre Abläufe zukunftssicher aufzustellen. Besonders empfehlen wir Ihnen unseren Workshop-Tag, bei dem wir gemeinsam vor Ort konkrete Optimierungsmöglichkeiten aufdecken.
Wie funktioniert die Antragsstellung und wie ist der Ablauf?
Die Beantragung der Umweltschutz & Sicherheit-Förderung erfolgt in fünf Schritten:
1. Förderantrag online stellen
Ab 4. August bis 1. September 2025!
Der Förderantrag wird online über das Portal des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) gestellt. Die Antragsfrist beginnt am 4. August 2025 um 9 Uhr. Achtung kurze Antragsfrist: Der Förderantrag muss bis spätestens 1. September 2025 eingereicht werden. Das elektronische Antragsportal wird jedoch ggf. vorzeitig geschlossen, sofern keine Haushaltsmittel mehr zu Verfügung stehen. Die Bearbeitung erfolgt nach Reihenfolge der Antragseingänge – wer früh einreicht, hat die besten Chancen. Unser Tipp: Antrag vorab vorbereiten und pünktlich um 9 Uhr absenden.
Geben Sie als Anzahl alle Fahrzeuge Ihres Fuhrparks über 3,5 t an. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Fahrzeuge tatsächlich zum Beispiel mit der Tourenplanungssoftware Tourbo.route geplant oder mit der Fahrer-App von Tourbosoft ausgestattet werden sollen. Entscheidend ist nur die Gesamtanzahl der physischen Fahrzeuge.
Wichtig: Bei der Antragstellung müssen noch keine Angaben zu den konkreten Maßnahmen gemacht werden. Es sind weder Tourbosoft-Produkte oder Förderkategorien zu nennen, noch Rechnungen von Tourbosoft mitzusenden. Im Gegenteil: Zuerst den Antrag stellen, alles Weitere folgt später nach der Förderzusage.
2. Förderzusage abwarten
Nach Einreichen des Antrags prüft das BALM Ihre Unterlagen. Sobald Ihr Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie die offizielle Förderzusage. Darin steht auch, welcher Förderbetrag Ihnen zur Verfügung steht. Wichtig: Erst nach Erhalt dieser Zusage dürfen Sie mit der Umsetzung beginnen. Frühere Beauftragungen oder Bestellungen sind nicht förderfähig.
3. Tourbosoft beauftragen
Mit der Förderzusage können Sie Ihre gewünschten Softwarelösungen, Schulungen und Beratungen bei Tourbosoft verbindlich bestellen und in Anspruch nehmen.
4. Rechnung und Verwendungsnachweis einreichen
Bis 31. Dezember 2025!
Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie die Rechnung zusammen mit dem Verwendungsnachweis vollständig und spätestens bis zum 31. Dezember 2025 beim BALM ein. Für die Tourbosoft-Lösungen können Sie folgende Maßnahmenbezeichnungen im Verwendungsnachweis nennen:

Auf der Website des BALM finden Sie die gesamte Liste der förderfähigen Maßnahmen.
5. Auszahlung der Förderung
Nach erfolgreicher Prüfung durch das BALM wird Ihnen die Förderung ausgezahlt.
Bei Fragen zur Antragstellung und Einreichung stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite.
Jetzt die Förderung bestmöglich nutzen und Ihre Logistik optimieren
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