2.000 € Zuschuss pro Fahrzeug – für Tourbosoft verwenden
Förderstart am 14. April, 9:00 Uhr!
Sichern Sie sich staatliche Zuschüsse und machen Sie Logistiksoftware, Schulungen und Beratung von Tourbosoft bis zu 80 % günstiger. Wir beraten Sie gerne, wie Sie die Förderung optimal für Ihr Unternehmen einsetzen.
Die frühere „De-minimis“-Förderung heißt jetzt „Umweltschutz und Sicherheit“ und ist weitgehend gleich geblieben mit einzelnen Änderungen.
„Nutzen Sie diese Förderung als Sprungbrett: Als Tourbosoft-Kunde bringen Sie Ihre weitere Digitalisierung schneller voran – und alle, die neu mit Tourbosoft starten, profitieren von einem besonders günstigen Einstieg."
Martin Reinhardt, Geschäftsführer von Tourbosoft
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Kurz und knapp: Das Wichtigste zur Förderung „Umweltschutz und Sicherheit“ 2026
- Die frühere "De-minimis"-Förderung heißt jetzt offiziell Förderprogramm "Umweltschutz und Sicherheit“ (US).
- Das frühere Bundesamt für Güterverkehr (BAG) heißt jetzt Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
- Antragsstart ist der 14. April 2026 um 9 Uhr, Ende der Antragsfrist ist noch nicht bekannt.
- Förderfähig sind unter anderem Fuhrpark-Software, Schulungen und Logistikberatung von Tourbosoft zu 80 % der förderfähigen Ausgaben.
- Der Bewilligungszeitraum endet voraussichtlich am 31. Dezember 2026. Bis dahin muss der Verwendungsnachweis beim BALM eingereicht sein.
- Pro schwerem Nutzfahrzeug ab 3.501 kg Gesamtgewicht erhalten Sie 2.000 € als Zuschuss und maximal 33.000 € pro Unternehmen.
- Stichtag für Fahrzeugnachweise ist der 1. Dezember 2025. Ab elf nachzuweisenden Fahrzeugen ist der Nachweis der zum Stichtag zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge durch elektronische Kopie der Fahrzeugaufstellung der Straßenverkehrsbehörde zu erbringen.
Was ist die Förderung „Umweltschutz und Sicherheit“?
Die Förderung „Umweltschutz und Sicherheit“ ist ein staatliches Programm des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, umgesetzt vom Bundesamt für Güterverkehr (BALM). Es unterstützt deutsche gewerbliche Güterkraftverkehrsunternehmen dabei, ihre Fahrzeugflotten sicherer und umweltfreundlicher zu machen. Das Programm ist die Nachfolge der früheren De-minimis-Förderung und wird seit 2024 unter dem Namen „Umweltschutz und Sicherheit (US)“ geführt. Es wurde ursprünglich als Ausgleich für die Belastungen durch die LKW-Maut eingeführt und unterstützt heute gezielt Maßnahmen zur Digitalisierung und Modernisierung Ihres Fuhrparks.
Gefördert werden unter anderem Softwarelösungen zur Digitalisierung der Logistik im Fuhrpark – wie die Tourenplanungssoftware und weitere aufbauende Module von Tourbosoft, sowie Schulungen und Beratungen. Ziel ist es, Emissionen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Förderberechtigt sind Unternehmen mit schweren Nutzfahrzeugen über 3,5 Tonnen, die gewerblich Güter transportieren und eine gültige Lizenz nach dem Güterkraftverkehrsgesetz besitzen. Die Förderung deckt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten ab und gilt für verschiedene Maßnahmen zur Modernisierung und Digitalisierung der Flotte.
Die Förderung lohnt sich definitiv, denn sie senkt die Investitionskosten deutlich und macht die Anschaffung moderner Software und Schulungen für Ihr Unternehmen besonders attraktiv.
Das Förderprogramm läuft jährlich. 2026 beginnt es später als üblich, da sich die Haushaltsplanung 2025 auf Bundesebene verzögert hat und die Fördermittel erst nachträglich freigegeben werden konnten.
Welche Leistungen sind förderfähig?
Über das Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ (US) sind Softwarelösungen, Schulungen und Beratungsleistungen von Tourbosoft förderfähig. Hier ein Überblick der möglichen Maßnahmen.
Software von Tourbosoft
Alle Softwarelösungen aus dem Bereich Fuhrpark von Tourbosoft sind förderfähig. Dazu gehören unter anderem Tourenplanung, Fahrzeug-App, Kundenavisierung, interne Transparenzmodule sowie der digitale Abliefernachweis und die 3D-Verladung. Dank der Förderung verkürzt sich die Amortisationszeit deutlich – Ihre Investition zahlt sich schneller aus.
Schulungen von Tourbosoft
Förderfähig sind außerdem Schulungen, zum Beispiel für Disponenten, Logistik- und Lagerleiter oder Fahrer, die mit der Tourenplanung oder der Nutzung der Fahrer-App arbeiten. Ihre Mitarbeiter lernen, die Software effizient zu nutzen, alltägliche Aufgaben effizienter und sicherer zu erledigen und typische Fehlerquellen zu vermeiden. Gleichzeitig verbessern Sie die Akzeptanz neuer digitaler Prozesse im Unternehmen. Nutzen Sie die Förderung, um neben Technik auch gezielt in das Know-how Ihres Teams zu investieren.
Beratungen von Tourbosoft
Förderfähig sind außerdem Beratungsleistungen rund um Automatisierungs- und Digitalisierungskonzepte. Dazu zählen zum Beispiel die Analyse Ihrer logistischen Prozesse, bestehender Strukturen sowie Daten- und Informationsflüsse. Ziel ist es, Einspar- und Verbesserungspotentiale sichtbar zu machen und Ihre Abläufe zukunftssicher aufzustellen. Besonders empfehlen wir Ihnen unseren Workshop-Tag, bei dem wir gemeinsam vor Ort konkrete Optimierungsmöglichkeiten aufdecken.
Wie funktioniert die Antragsstellung und wie ist der Ablauf?
Die Beantragung der Umweltschutz & Sicherheit-Förderung erfolgt in fünf Schritten:
1. Förderantrag online stellen
Ab 14. April, 9:00 Uhr!
Der Förderantrag wird online über das Portal des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) gestellt. Der Antragsstart beginnt am 14. April 2026 um 9 Uhr. Die Antragsfrist ist noch nicht bekannt: Der Förderantrag muss bis dann eingereicht werden. Das elektronische Antragsportal wird jedoch ggf. vorzeitig geschlossen, sofern keine Haushaltsmittel mehr zu Verfügung stehen. Die Bearbeitung erfolgt nach Reihenfolge der Antragseingänge – wer früh einreicht, hat die besten Chancen. Unser Tipp: Antrag vorab vorbereiten und pünktlich um 9 Uhr absenden.
Geben Sie als Anzahl alle Fahrzeuge Ihres Fuhrparks über 3,5 t an. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Fahrzeuge tatsächlich zum Beispiel mit der Tourenplanungssoftware Tourbo.route geplant oder mit der Fahrer-App von Tourbosoft ausgestattet werden sollen. Entscheidend ist nur die Gesamtanzahl Ihrer physischen Fahrzeuge.
Wichtig: Bei der Antragstellung müssen noch keine Angaben zu den konkreten Maßnahmen gemacht werden. Es sind weder Tourbosoft-Produkte oder Förderkategorien zu nennen, noch Rechnungen von Tourbosoft mitzusenden. Im Gegenteil: Zuerst den Antrag stellen, alles Weitere folgt später nach der Förderzusage.
2. Förderzusage abwarten
Nach Einreichen des Antrags prüft das BALM Ihre Unterlagen. Sobald Ihr Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie die offizielle Förderzusage ("Zuwendungsbescheid"). Darin steht auch, welcher Förderbetrag Ihnen zur Verfügung steht. Wichtig: Erst nach Erhalt dieser Zusage dürfen Sie mit der Umsetzung beginnen. Frühere Beauftragungen oder Bestellungen sind nicht förderfähig.
3. Tourbosoft beauftragen
Mit der Förderzusage können Sie Ihre gewünschten Softwarelösungen, Schulungen und Beratungen bei Tourbosoft verbindlich bestellen und in Anspruch nehmen.
4. Verwendungsnachweis einreichen
Bis zum Ende der Antragsfrist!
Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie den Verwendungsnachweis mit Angabe der beglichenen Tourbosoft-Rechnung spätestens bis voraussichtlich zum 31. Dezember 2026 beim BALM ein.
Auf der Website des BALM finden Sie das Video-Tutorial "Verwendungsnachweis FP Umweltschutz und Sicherheit 2025", das Sie beim Ausfüllen des Verwendungsnachweises unterstützt.
Im Verwendungsnachweis finden Sie eine Tabelle, in der Sie die Maßnahmen zu Ihren förderfähigen Tourbosoft-Lösungen in einzelnen Auswahlfeldern mit Dropdown-Liste zuordnen können:
Für die Tourbosoft-Lösungen können Sie an dieser Stelle folgende Maßnahmenbezeichnungen auswählen:
Auf der Website des BALM finden Sie die gesamte Liste der förderfähigen Maßnahmen.
Bei weiteren Fragen zur Einreichung Ihres Verwendungsnachweises können Sie uns gerne ansprechen. Auch das BALM steht dafür zur Verfügung: telefonisch unter +49 221-5776-2699 montags bis freitags in der Zeit von 9:00 bis 11:45 Uhr und montags bis donnerstags von 13:15 bis 14:45 Uhr, oder per E-Mail an info.foerderprogramme@balm.bund.de
5. Auszahlung der Förderung
Nach erfolgreicher Prüfung durch das BALM wird Ihnen die Förderung ausgezahlt.
Bei Fragen zur Antragstellung und Einreichung stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite.

Jetzt die Förderung bestmöglich nutzen und Ihre Logistik optimieren
Vereinbaren Sie jetzt ein Gespräch mit uns. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Förderung optimal nutzen können. Schreiben Sie uns:
Oder rufen Sie uns gerne an
+49 (0)30 610 82 09 - 07
Weiterführende Informationen vom Bundesamt für Logistik und Mobilität
