Förderung "Weiterbildung" 2026 vom BALM Bis zu 1.050 € Zuschuss pro Fahrzeug für Tourbosoft-Schulungen nutzen

Sichern Sie sich jetzt staatliche Zuschüsse und machen Sie Schulungen von Tourbosoft bis zu 70 % günstiger. Das Programm „Weiterbildung“ kann dabei zusätzlich zur Förderung „Umweltschutz und Sicherheit“ genutzt werden – so lassen sich Tourbosoft-Software und die passenden Schulungen parallel bezuschussen.
Die Antragsfrist für 2026 läuft vom 14. Januar bis 31. August.

 

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Markus Richter Teamleiter Consulting bei Tourbosoft

„Digitalisierung scheitert oft am Tagesstress. Schulungen schaffen den Raum, Abläufe und Denkweisen zu verändern und unsere Software so zu nutzen, wie sie gedacht ist: als echte Hilfe im Alltag."

Markus Richter, Teamleiter Consulting bei Tourbosoft

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Was ist die BALM-Förderung „Weiterbildung“?

Die Förderung „Weiterbildung“ ist ein staatliches Programm des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, umgesetzt vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
Sie unterstützt deutsche gewerbliche Güterkraftverkehrsunternehmen dabei, ihre Mitarbeitenden gezielt zu qualifizieren – fachlich, organisatorisch und digital.

Das Ziel: Betriebe fit für die Zukunft machen.

 

Was bedeutet das für Tourbosoft-Kunden?

Schulungen zur Einführung von Tourbosoft-Software sind förderfähig. Ebenso weiterführende Trainings zur optimalen Nutzung Ihrer Software. Der Staat übernimmt – je nach Unternehmensgröße – bis zu 70 % der Schulungskosten. So wird aus einer notwendigen Investition in Wissen und Prozesse eine deutlich günstigere Maßnahme mit unmittelbarem Nutzen für den Alltag: Bessere Abläufe, sichere Anwendung der Software und ein Team, das die Software wirklich beherrscht.

 

Wer ist förderberechtigt?

Förderberechtigt sind Unternehmen mit schweren Nutzfahrzeugen über 3,5 Tonnen, die gewerblich Güter transportieren und eine gültige Lizenz nach dem Güterkraftverkehrsgesetz besitzen. Das Förderprogramm läuft jährlich.

 

Wichtig zu wissen:

  • Gefördert werden ausschließlich Schulungen mit einer Mindestdauer von 180 Minuten, bei denen Lehrende und Teilnehmende persönlich vor Ort oder virtuell zeitgleich anwesend sind.
  • Die Schulung darf erst nach Erhalt der Förderzusage beginnen.
  • Die Antragsfrist für 2026 läuft vom 14. Januar bis 31. August.

 

Kombinierbar mit weiterer Förderung

Das Programm „Weiterbildung“ lässt sich mit der Förderung „Umweltschutz und Sicherheit“ kombinieren. So können sowohl die Tourbosoft-Software als auch die dazugehörigen Schulungen gleichzeitig bezuschusst werden.

 

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Wie hoch ist der Zuschuss der Förderung?

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Größe Ihres Unternehmens. Maßgeblich ist dabei die Anzahl der Mitarbeitenden sowie Umsatz bzw. Bilanzsumme.

Unterschieden werden folgende Kategorien:

Kleinstunternehmen
sind Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanz 2 Mio. Euro nicht überschreitet.
Die Förderhöhe beträgt bis zu 1.050 Euro pro LKW, maximal 70 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Kleine Unternehmen
sind Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanz 10 Mio. Euro nicht übersteigt.
Die Förderhöhe beträgt bis zu 1.050 Euro pro LKW, maximal 70 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Mittlere Unternehmen
sind Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft.
Die Förderhöhe beträgt bis zu 900 Euro pro LKW, maximal 60 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Große Unternehmen
sind Unternehmen, die keine Kleinstunternehmen, keine kleinen Unternehmen und keine Mittleren Unternehmen sind.
Die Förderhöhe beträgt bis zu 750 Euro pro LKW, maximal 50 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Auf Wunsch: Förderprozess komplett auslagern

Wer sich nicht selbst mit Formularen, Fristen und Details beschäftigen möchte, kann den gesamten Förderprozess auch vollständig auslagern.

Wir arbeiten mit einem spezialisierten Dienstleister zusammen, der den kompletten Ablauf für Sie übernimmt – von der Antragstellung über die Kommunikation mit dem BALM bis hin zum Verwendungsnachweis. Sie liefern lediglich die notwendigen Grundinformationen, alles Weitere wird für Sie erledigt.

Für Sie bedeutet das:

  • Kein Einarbeiten in Förderrichtlinien

  • Keine Unsicherheit bei Formularen und Fristen

  • Keine zusätzliche Belastung im Tagesgeschäft

  • Maximale Sicherheit, dass die Förderung korrekt und vollständig genutzt wird

So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren:
Ihr Team schulen, Tourbosoft im Alltag optimal einsetzen und Ihre Prozesse verbessern – während der Förderprozess im Hintergrund professionell abgewickelt wird.

 

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Schritt-für-Schritt: Wie funktioniert Antragsstellung und Ablauf?

Die Förderung „Weiterbildung“ wird vollständig digital über das Portal des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) beantragt.

Schritt 1: Förderantrag online stellen

Der Antragszeitraum startete am 14. Januar und läuft bis zum 31. August 2026. Das elektronische Antragsportal wird jedoch ggf. vorzeitig geschlossen, sofern keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen. Die Bearbeitung erfolgt nach Reihenfolge der Antragseingänge – wer früh einreicht, hat die besten Chancen. Unser Tipp: Antrag vorab vorbereiten und pünktlich um 9 Uhr absenden.

Geben Sie als Anzahl alle Fahrzeuge Ihres Fuhrparks über 3,5 t an. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Fahrzeuge tatsächlich zum Beispiel mit der Tourenplanungssoftware Tourbo.route geplant oder mit der Fahrer-App von Tourbosoft ausgestattet werden sollen. Entscheidend ist nur die Gesamtanzahl Ihrer physischen Fahrzeuge. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge – wer früh einreicht, ist klar im Vorteil.

Auf der Website des BALM finden Sie das Video-Tutorial "Erstantrag FP Weiterbildung 2026", das Ihnen beim Ausfüllen des Förderantrags hilft. Gerne unterstützen wir Sie auch hier Schritt für Schritt.

Wichtig:
Zu diesem Zeitpunkt müssen noch keine konkreten Schulungen oder Tourbosoft-Leistungen benannt werden. Es sind keine Angebote, Rechnungen oder Produktangaben erforderlich.

 

 

Schritt 2: Förderzusage abwarten

Nach Einreichen prüft das BALM Ihren Antrag. Bei Bewilligung erhalten Sie mit dem offiziellen Zuwendungsbescheid Ihre Förderzusage. Darin ist auch Ihr maximaler Förderbetrag ausgewiesen.

Wichtig:
Erst nach Erhalt dieser Zusage dürfen Tourbosoft-Schulungen beauftragt und durchgeführt werden. Maßnahmen, die vorher starten, sind nicht förderfähig.

 

 

Schritt 3: Tourbosoft beauftragen

Mit der Förderzusage können Sie Ihre gewünschten Schulungen bei Tourbosoft verbindlich beauftragen – z. B.:

  • Einführungsschulungen

  • Aufbauschulungen für Disposition und Tourenplanung

  • Workshops zur optimalen Nutzung im Alltag

Wir stimmen Umfang und Inhalte so ab, dass sie optimal zu Ihrem Team und Ihrem Förderrahmen passen.

Die Maßnahmen dürfen nur im Bewilligungszeitraum durchgeführt werden. Der Bewilligungszeitraum beginnt mit dem Erlass des Zuwendungsbescheides und endet für sämtliche Maßnahmen grundsätzlich vier Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheides, spätestens jedoch zum 31. Dezember 2026.

 

 

Schritt 4: Verwendungsnachweis einreichen

Nach Abschluss der Schulungen reichen Sie beim BALM den sogenannten Verwendungsnachweis ein. Dabei werden die durchgeführten Maßnahmen und die bezahlten Rechnungen angegeben.
Dem Verwendungsnachweis sind keine Rechnungen (weder im Original noch als Kopie) beizufügen.

Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von sechs Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheids vorzulegen.


Für die Tourbosoft-Schulungen können Sie folgende Maßnahmenbezeichnungen auswählen:

Maßnahmentabelle De-minimis Förderung Umweltschutz und Sicherheit
Auszug aus der Liste der förderfähigen Maßnahmen für das Förderprogramm "Weiterbildung" des BALM, die Tourbosoft betreffen, Stand: 05.12.2025


Auf der Website des BALM finden Sie die gesamte Liste der förderfähigen Maßnahmen.

Bei weiteren Fragen zur Einreichung Ihres Verwendungsnachweises können Sie uns gerne ansprechen. Auch das BALM steht dafür zur Verfügung: telefonisch unter +49 221-5776-2699 montags bis freitags in der Zeit von 9:00 bis 11:45 Uhr und montags bis donnerstags von 13:15 bis 14:45 Uhr, oder per E-Mail an info.foerderprogramme@balm.bund.de

 

 

5. Auszahlung der Förderung

Nach erfolgreicher Prüfung zahlt das BALM den bewilligten Förderbetrag direkt an Ihr Unternehmen aus.

 


Bei Fragen zur Antragstellung und Einreichung stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite.

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Antragsstart am 14. Januar 2026! Jetzt die Förderung bestmöglich nutzen und Ihre Logistik optimieren

Vereinbaren Sie jetzt ein Gespräch mit uns. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Förderung für Schulungen optimal nutzen können. Schreiben Sie uns:

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Oder rufen Sie uns gerne an
+49 (0)30 610 82 09 - 07

Weiterführende Informationen vom Bundesamt für Logistik und Mobilität

 

Video-Tutorials für die Antragsstellung

Informationen zum Verfahren

Weitere Informationen vom BALM

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